Allgemeine Geschäftsbedingungen für Inhouse-Trainings und Einzelcoachings der Moderatorenschule Baden-Württemberg GmbH & Co. KG
Stand: August 2024
1. Anwendungsbereich
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und der Moderatorenschule Baden-Württemberg GmbH & Co. KG (Moderatorenschule) für Dienstleistungen im Bereich der Weiterbildung an einem vom Auftraggeber definierten Ort (physisch oder virtuelle Plattform).
Aufträge und weitere Vereinbarungen bedürfen der Schriftform (E-Mail, Brief). Mündliche Absprachen gelten nur, wenn diese durch die Moderatorenschule schriftlich bestätigt wurden.
2. Leistungen der Moderatorenschule
Die Moderatorenschule erbringt Leistungen von Beratung, Vorträgen, Seminaren, Trainings, Workshops, Einzelcoachings, Präsenzveranstaltungen, Webinaren. Einzelheiten regelt der jeweilige Auftrag.
3. Leistungen des Auftraggebers
Die organisatorische Vorbereitung der Veranstaltung liegt, sofern nichts anderes vereinbart wurde, beim Auftraggeber. Die erforderliche Technik (z.B Lautsprecheranlage, Beamer, Flipcharts etc.) wird nach Rücksprache vom Veranstalter gestellt.
Der Auftraggeber teilt der Moderatorenschule zudem spätestens 14 Tage vor einem Training/Workshop/Webinar die Namen der teilnehmenden Personen mit.
Bei Online-Trainings und Vorträgen wird die Plattform bei der Auftragserteilung nach Rücksprache festgelegt. Sofern der Auftraggeber seine eigene Plattform nutzen möchte, liegt die technische Verantwortung auf Seiten des Auftraggebers.
4. Stornierung bzw. Absage von gebuchten Leistungen
Kann ein Seminar, Vortrag oder Training aufgrund höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstiger von keiner Partei zu vertretenden Umstände nicht durchgeführt werden, so wird dieses möglichst zeitnah nachgeholt.
- Bei einer Stornierung/Absage durch den Auftraggeber wird folgender Aufwendungssatz zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer erhoben:
- Bei einer Stornierung bzw. Terminänderung bis 56 Kalendertage vor dem Termin entstehen keine Kosten
- Bei einer Stornierung bzw. Terminänderung zwischen 56 bis 14 Kalendertage vor dem Termin wird eine Pauschale in Höhe von 50% des vereinbarten Entgelts berechnet
- Geht die Stornierung bzw. Terminänderung erst danach ein, so beträgt die Pauschale 75% des vereinbarten Entgelts, die dem Auftraggeber in Rechnung gestellt wird
- Sind darüber hinaus zum jeweiligen Zeitpunkt Kosten für Fremdleistungen (z.B. gebuchte Flüge etc.) entstanden, werden diese dem Auftraggeber zusätzlich auf Nachweis in Rechnung gestellt
Beiden Parteien steht der Nachweis offen, dass tatsächlich niedrigere bzw. höhere Aufwendungen entstanden sind.
5. Haftung
Haftungsansprüche seitens des Auftraggebers sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf vorsätzlichem, grob fahrlässigem Verhalten der Moderatorenschule oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
6. Abwerbeverbot
Dem Auftraggeber ist es nicht gestattet, mit dem entsandten Trainer/Coach in eine direkte Geschäftsbeziehung zu treten.
7. Abrechnung und Zahlungsbedingungen
Die Abrechnung der erbrachten Leistungen erfolgt nach Beendigung der jeweiligen Veranstaltung. Der in Rechnung gestellte Betrag ist innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zur Zahlung fällig. Nimmt der Auftraggeber nicht die volle Leistung eines Trainings, Workshops oder Coachings in Anspruch, so besteht für den nicht genutzten Teil kein Rückvergütungsanspruch
8. Copyright
Alle Rechte für die Trainings- und Vortragsunterlagen liegen (sofern keine anderen Angaben gemacht werden) bei der Moderatorenschule. Die Moderatorenschule räumt den Teilnehmenden ein nicht ausschließliches Nutzungsrecht für den persönlichen Gebrauch der Materialien ein. Andere Verwendungen, insbesondere Weitergabe an Dritte, Vervielfältigung (ganz oder teilweise), Bearbeitung, Verbreitung und Verkauf, sind nicht gestattet. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Teilnehmenden entsprechend zu unterrichten und sie zur Beachtung der Urheberrechte zu verpflichten.
Mitschnitte und Aufzeichnungen von Vorträgen und Seminaren sind aus urheberrechtlichen Gründen – auch für den internen Einsatz – nicht möglich bzw. bedürfen einer detaillierten Abstimmung im Vorfeld.
9. Vertraulichkeit
Die Moderatorenschule verpflichtet sich zur Geheimhaltung aller Informationen, die ihr im Zusammenhang mit der Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt geworden sind.
10. Schlussbestimmungen
Die Moderatorenschule ist berechtigt, den Auftraggeber mündlich oder schriftlich als Referenz zu nennen.
Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung der Schriftform.
Der Auftraggeber erkennt hiermit die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Moderatorenschule an.
Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Klauseln, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
Gerichtsstand ist Karlsruhe.